Die Einlagensicherung soll das Geld der breiten Bevölkerung im Konkurs einer Bank vor Verlust schützen.
Das System der Einlagensicherung stärkt das Vertrauen in das Finanzsystem und verhindert so einen Sturm auf die Banken («bank run»).
Eröffnet die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Konkurs über eine Bank, so setzt die FINMA einen Konkursliquidator ein, welcher die Bank liquidiert. Mit dem Verkaufserlös der Vermögenswerte der Bank befriedigt der Konkursliquidator soweit möglich die Forderungen der Gläubiger.
Der von der FINMA eingesetzte Konkursliquidator der Bank nutzt die vorhandene Liquidität der Bank, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen. esisuisse finanziert die Auszahlung der gesicherten Guthaben, sofern die vorhandene Liquidität der Bank dafür nicht ausreicht. Die Banken stellen esisuisse dafür insgesamt maximal CHF 7.9 Milliarden zur Verfügung.
Dieser Betrag entspricht dem im Gesetz festgelegten Wert von 1.6% aller gesicherten Guthaben in der Schweiz.
Die Banken müssen esisuisse spätestens ab dem 01.12.2023 Sicherheiten (Wertschriften oder Geld) über die Hälfte dieser rund CHF 7.9 Milliarden leisten.
Die Einlagensicherung stellt eine Auszahlung zu Beginn des Liquidationsverfahrens sicher. Die Kunden bleiben so auch im Konkursfall ihrer Bank wirtschaftlich handlungsfähig.
Einlagen sind Guthaben von Kunden auf Konten bei Banken.
Alle Kunden (Privatkunden und Firmenkunden) von Banken sind durch die Einlagensicherung geschützt: Natürliche Personen (Erwachsene, Kinder) und juristische Personen.
Guthaben bei Banken, die in der Schweiz eine durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Geschäftsstelle betreiben, sind durch die Einlagensicherung gesichert. Dazu gehören auch Kantonalbanken und PostFinance. Es sind nur Guthaben bei Wertpapierhäusern gesichert, die von der FINMA als «kontoführend» bewilligt sind.