Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100 000 pro Person begrenzt.
Die Ehegatten haben ein gemeinsames Konto mit einem Saldo von CHF 300 000.
Zur Ermittlung der Höhe der gesicherten Einlage wurde in der Vergangenheit der Saldo auf dem gemeinsamen Konto zu gleichen Teilen auf die beiden Ehegatten aufgeteilt.
Diese beiden Teile wurden dann jeweils auf maximal CHF 100 000 pro Person limitiert. Die Gemeinschaft hatte keinen eigenen Anspruch.
Die Ehegatten hatten also insgesamt CHF 200 000 gesicherte Einlagen.
Ab 1. Januar 2023 bildet neu die Gemeinschaft der Ehegatten einen eigenen separaten Einleger. Ihr gemeinsames Konto wird nicht mehr aufgeteilt, sondern das Konto der Gemeinschaft wird mit maximal CHF 100 000 gesichert.
In diesem Beispiel verringert sich der gesicherte Betrag von CHF 200 000 auf CHF 100 000.
Die Ehegatten haben ein gemeinsames Konto mit einem Saldo von CHF 300 000.
Die Ehefrau hat ein eigenes Konto mit CHF 100 000 und der Ehemann ebenfalls ein eigenes Konto mit CHF 100 000.
Zur Ermittlung der Höhe der gesicherten Einlage wurde in der Vergangenheit der Saldo auf dem gemeinsamen Konto zu gleichen Teilen auf die beiden Ehegatten aufgeteilt. Die Gemeinschaft hatte keinen eigenen Anspruch.
In diesem Beispiel wurde der Saldo des gemeinsamen Kontos zu je CHF 150 000 auf Mann und Frau aufgeteilt.
Danach wurde der aufgeteilte Betrag mit dem Saldo des eigenen Privatkontos addiert. Zum Schluss wurde diese Summe jeweils auf die Sicherungshöhe von maximal CHF 100 000 pro Person limitiert.
Die Ehegatten hatten aus ihren Privatkonten und dem gemeinsamen Konto insgesamt CHF 200 000 gesicherte Einlagen.
Ab 1. Januar 2023 bilden die Ehegatten neu eine Gemeinschaft, die einen eigenen Anspruch hat. Die Einlagen der Gemeinschaft sind bis CHF 100 000 gesichert.
Die Ehegatten haben dadurch in unserem Beispiel insgesamt CHF 300 000 gesicherte Einlagen.
Jede Bank in der Schweiz ist schon heute gesetzlich verpflichtet, Liquidität für den Fall zu halten, dass sie Beiträge an das System der Einlagensicherung leisten muss.
Die Beitragsverpflichtungen aller Banken von heute CHF 6 Milliarden wird erhöht.
Der Konkursliquidator der Bank nutzt zuerst die vorhandene Liquidität der Bank, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen.
esisuisse muss die Auszahlung der gesicherten Guthaben nur finanzieren, sofern die vorhandene Liquidität der Bank nicht ausreicht, um die gesicherten Guthaben auszuzahlen.
Bis 31.12.2022 gilt: Hat der Kunde bei einer Schweizer Bank gesicherte Guthaben und privilegierte Guthaben, die bei einer ausländischen Geschäftsstelle dieser Bank gebucht sind, so reduziert sich der Betrag des privilegierten Guthabens bei der ausländischen Geschäftsstelle um das gesicherte Guthaben bei der Bank.
Die am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Revision des Bankengesetzes (BankG) und der Bankenverordnung (BankV) in Bezug auf die Einlagensicherung führt bei allen Banken und Wertpapierhäusern zu Handlungsbedarf.
Für Banken und Wertpapierhäuser veranstalten wir insgesamt drei Fach-Webinare, um einen ersten Überblick zu den neuen gesetzlichen Anforderungen zu geben. Wir geben Auskunft zu den zentralen regulatorischen Eckpunkten, zeigen auf, was Banken und Wertpapierhäuser umsetzen müssen und wie die Kunden von den Änderungen betroffen sind.